Ein umfassender Leitfaden zum Verständnis der Barrierefreiheitsvorschriften der Europäischen Union und wie sie Ihr Unternehmen betreffen.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Website den neuesten Barrierefreiheitsgesetzen entspricht?
Kostenlose Analyse erhaltenDie Web Accessibility Directive (Richtlinie (EU) 2016/2102) wurde 2016 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Sie zielt darauf ab, Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors für alle Nutzer zugänglich zu machen, insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Die Richtlinie gilt für Websites und mobile Anwendungen von Einrichtungen des öffentlichen Sektors, darunter:
Websites und mobile Anwendungen des öffentlichen Sektors müssen:
Der European Accessibility Act (EAA) ergänzt die Web Accessibility Directive, indem er die Barrierefreiheitsanforderungen auf den privaten Sektor ausweitet. Er zielt darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarktes für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, indem Barrieren beseitigt werden, die durch unterschiedliche Vorschriften entstehen.
Der EAA gilt für eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen, darunter:
Produkte und Dienstleistungen, die unter den EAA fallen, müssen:
Sowohl die Web Accessibility Directive als auch der European Accessibility Act verweisen auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) als technischen Standard für Webbarrierefreiheit. Die aktuelle Version, WCAG 2.1, ist um vier Prinzipien herum organisiert:
Informationen und Benutzeroberflächen müssen für die Benutzer wahrnehmbar sein.
Benutzeroberflächen und Navigation müssen bedienbar sein.
Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten interpretiert werden zu können.
WCAG 2.1 hat drei Konformitätsstufen:
Die grundlegendsten Funktionen der Webbarrierefreiheit. Websites müssen alle Kriterien der Stufe A erfüllen.
Befasst sich mit den größten und häufigsten Barrieren für Benutzer mit Behinderungen. Die EU-Gesetzgebung erfordert die Einhaltung von Level AA.
Die höchste Stufe der Webbarrierefreiheit. Nicht durch EU-Gesetzgebung vorgeschrieben, stellt aber Best Practices dar.
Wichtige Fristen, die Sie beachten sollten
23. September 2019
Alle neuen Websites des öffentlichen Sektors (veröffentlicht nach dem 23. September 2018) müssen barrierefrei sein
23. September 2020
Alle bestehenden Websites des öffentlichen Sektors müssen barrierefrei sein
23. Juni 2021
Alle mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors müssen barrierefrei sein
28. Juni 2022
Frist für die Mitgliedstaaten, Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu erlassen
28. Juni 2025
Die Mitgliedstaaten wenden diese Maßnahmen an
28. Juni 2030
Dienstleister können ihre Dienstleistungen weiterhin mit Produkten erbringen, die vor diesem Datum rechtmäßig verwendet wurden, bis zum Ende des Dienstleistungsvertrags
Die spezifischen Strafen für die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsgesetze variieren je nach EU-Mitgliedstaat, da jedes Land seine eigenen Durchsetzungsmechanismen implementiert. Mögliche Konsequenzen können jedoch umfassen:
Neben behördlichen Strafen sind Organisationen zunehmend dem Risiko von Klagen von Einzelpersonen und Interessenverbänden wegen nicht barrierefreier digitaler Inhalte ausgesetzt.
In Deutschland können Verstöße gegen die Barrierefreiheitsanforderungen je nach Schwere und Umfang mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich können Abmahnungen nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) erfolgen.
Sowohl die Web Accessibility Directive als auch der European Accessibility Act verlangen von Organisationen, eine Barrierefreiheitserklärung auf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese Erklärung muss:
Eine Barrierefreiheitserklärung muss Folgendes enthalten:
Ein Bekenntnis zur Barrierefreiheit
Den Konformitätsstatus der Website oder Anwendung
Eine Liste aller nicht barrierefreien Inhalte mit Gründen für die fehlende Barrierefreiheit
Eine Beschreibung der Barrierefreiheitsmerkmale der Website oder Anwendung
Kontaktinformationen für die Meldung von Barrierefreiheitsproblemen
Informationen über das Durchsetzungsverfahren
Die Europäische Kommission hat eine Muster-Barrierefreiheitserklärung bereitgestellt, die Organisationen als Vorlage verwenden können.
Muster-Barrierefreiheitserklärung ansehen